Urheberrecht und Abmahnwelle 29.1.04

Guten Tag Frau Birkenbihl, als Trainer sind Ihre Bücher und natürlich das regelmäßige Lesen der WANDZEITUNG ein Muß und eine regelmäßige Quelle der Inspiration für mich.
Ich habe Sie auch in unserem Newsletter schon zitiert und dabei natürlich auch die Quelle genannt. Ihre Meinung dazu kenne ich z.B. aus "StoryPower", Merkblatt Nr. 6, (Zitat: "Was ich publiziert habe, habe ich [im Wortsinn] ja der öffentlichkeit übergeben.").
====== richtig, das bedeutet der begriff VERÖFFENTLICH-en (auch english: PUBLISH = to make PUBLIC) ja auch.

Frage: Gilt diese Aussage heute noch?
======= yes sir!

Hintergrund der Frage ist ein Vorgang, der mich neben einigem Stress, viel Ärger und viel Geld gekostet hat. In unserem Newsletter hatten wir ein im Internet gefundenes Zitat mit Angabe der Autorin veröffentlicht. Dies veranlasste die Autorin, uns 18 Monate später eine Abmahnung "zu verpassen",da sie beim "zufälligen Surfen" im Internet Ihr Zitat entdeckte. Der beauftragte Rechtsanwalt schrieb unter Anderem: ""Da Sie unterhalb des Zitats die Urheberin XY namentlich nennen, sind Sie sich der fremden Urheberschaft bewusst und haben somit schuldhaft gehandelt"
====== das sind BETRÜGERISCHE MAßNAHMEN von abzockern, die oft ohne wissen der sog. "autoren" handeln. wenn Sie aber aus BÜCHERN zitieren und wenn das einzelne zitat kürzer als max. eine halbe druckseite ist, brauchen Sie den verlag NICHT um genehmigung zu fragen. bei längeren zitaten ist es sinnvoll, zu fragen, und anzugeben, daß es sich um ein non-profit zitat (z.b. als seminar-unterlage oder im internet, für kostenlose beiträge) handelt und daß es ja auch PR für das buch sei. die meisten verlage sind dann sehr kulant. dann kann auch kein abmahn-abzock-system kommen, weil Sie denen die einwilligung des verlages zeigen können!

Gestatten Sie mir bitte eine weitere Frage: Haben Sie Kenntnis von weiteren Vorgängen dieser Art? Und können Sie mir einen Tipp geben, wie ich mich zukünftig verhalten kann, um solche Vorgänge zu vermeiden?
====== es ist eine abzocker-masche geworden, wobei ca. 80% dieser briefe NICHT RECHTSGÜLTIG sind, wenn das zitat damals KURZ WAR, gibt es kein problem und Sie müßten auch nicht zahlen. dies aber zu beweisen, braucht man vielleicht einen anwalt, aber es könnte da eine kostenlose rechtsberatung geben, vielleicht weiß eine/r unserer insider, der/die hier mitlesen, mehr und meldet sich? Sie könnten auch mal beim VERBRAUCHER-BUND und bei der POLIZEI nachfragen... oder bei TV-redaktionen, die magazin-sendungen machen. vielleicht wäre das sogar ein THEMA für eine dieser redaktionen (auch stern-tv) weil es derzeit um sich greift...

(O.K., es sind zwei Fragen geworden. Sorry)
===== es können auch 3 fragen sein, solange EIN einzelner wandzeitungsbeitrag EIN THEMA umfaßt. ich mag es nur nicht, wenn insider völlig disziplinlos von stöckchen zu hölzchen SPRINGEN, statt mehrere beiträge daraus zu machen, denn wir müssen immer an die leute denken, die über unsere schultern MITLESEN. die wandzeitung ist ja kein privat-coaching sondern soll menschen, mit ähnlichen fragen eine hilfe bieten können.

Herzlichen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße aus dem verschneiten BadHerrenalb
====== gerne. übrigens, die TEXTE in der TEXT-SCHUBLADE dürfen auch zitiert werden, mit quellenangabe. nur aufpassen: manche sind aus einem meiner bücher und länger als eine halbe seite (arbeitslos, was nun?) da müßte man beim mvg-verlag rückfragen. die anderen, die direkt von mir sind, dürfen Sie zitieren, auch wenn sie länger als 1/2 seite lang sind... im zweifelsfall kann jede/r, der/die etwas zitieren will, mich per e-mail fragen und ich sage "ja" bzw. rate Ihnen, den verlag anzusprechen.
alles gute
vfb

Peter Arndt